Die Agrar-Bürgschaft im Überblick
Durch die Unterstützung des Europäischen Investitionsfonds (EIF) in Kooperation mit dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) steht ein nationales Bürgschaftsvolumen in Höhe von 100 Mio. EUR zur Förderung von Agrarbetrieben zur Verfügung.
Die Mittel stammen aus dem Programm COSME zur Förderung von Wettbewerb und Innovation und sollen Investitionen in Deutschland unterstützen und ermöglichen. Die Programmlaufzeit der Agrarbürgschaft ist derzeit bis zum Frühjahr 2022 befristet.
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen der Bereiche Landwirtschaft, Fisch- und Forstwirtschaft, Ernährungswirtschaft, erneuerbare Energien, ländliche Entwicklung sowie des nicht gewerblichen Gartenbaus.
Neben bestehenden Unternehmen richtet sich das Bürgschaftsangebot vor allem auch an Existenzgründer sowie Agrarbetriebe die im Nebenerwerb geführt werden.
Neben bestehenden Unternehmen richtet sich das Bürgschaftsangebot vor allem auch an Existenzgründer sowie Agrarbetriebe die im Nebenerwerb geführt werden.
Was kann verbürgt werden?
Verbürgt werden können Programmdarlehen der Rentenbank für folgende (Investitions-) Vorhaben:
- Aus- und Umbauten
- Neuinvestitionen, Ersatzbedarf und Modernisierungen bzw. Rationalisierungen in Betriebseinrichtungen und Produktionsanlagen
- Vollständiger Erwerb eines bestehenden Agrarbetriebs
- Erwerb von Gesellschaftsanteilen an einem bestehenden Unternehmen der Agrarbranche (Mehrheits- oder Minderheitsbeteiligung)
- Nachfolgeregelungen
- Anlauf- und Marketingkosten für neue Geschäftsfelder
- Existenzgründungen
- Kooperationen, Marketingmaßnahmen und Qualifizierungen sowie Betriebsmittel- und Liquiditätsfinanzierungen
Ausgeschlossen von der Förderung sind Kapitalanlagen, Verbürgung von Krediten an sich in der Sanierung befindlichen Unternehmen sowie an „Unternehmen in Schwierigkeiten“.
- Aus- und Umbauten
- Neuinvestitionen, Ersatzbedarf und Modernisierungen bzw. Rationalisierungen in Betriebseinrichtungen und Produktionsanlagen
- Vollständiger Erwerb eines bestehenden Agrarbetriebs
- Erwerb von Gesellschaftsanteilen an einem bestehenden Unternehmen der Agrarbranche (Mehrheits- oder Minderheitsbeteiligung)
- Nachfolgeregelungen
- Anlauf- und Marketingkosten für neue Geschäftsfelder
- Existenzgründungen
- Kooperationen, Marketingmaßnahmen und Qualifizierungen sowie Betriebsmittel- und Liquiditätsfinanzierungen
Ausgeschlossen von der Förderung sind Kapitalanlagen, Verbürgung von Krediten an sich in der Sanierung befindlichen Unternehmen sowie an „Unternehmen in Schwierigkeiten“.
Wie wird gefördert?
Übernahme einer 50%igen oder 70%igen Ausfallbürgschaft für einen auszureichenden Programmkredit der Rentenbank. Je Betrieb bzw. Unternehmen sind folgende Darlehensobergrenzen verbürgbar:
- maximal 1.500 TEUR bei einer 50%igen Bürgschaft
- maximal 1.071 TEUR bei einer 70%igen Bürgschaft
Die Laufzeit unserer Bürgschaft orientiert sich an der Laufzeit des Darlehens der Rentenbank und beträgt maximal 10 Jahre (das verbürgte Darlehen der Rentenbank kann hingegen auch eine längere Laufzeit als 10 Jahre aufweisen).
- maximal 1.500 TEUR bei einer 50%igen Bürgschaft
- maximal 1.071 TEUR bei einer 70%igen Bürgschaft
Die Laufzeit unserer Bürgschaft orientiert sich an der Laufzeit des Darlehens der Rentenbank und beträgt maximal 10 Jahre (das verbürgte Darlehen der Rentenbank kann hingegen auch eine längere Laufzeit als 10 Jahre aufweisen).
Was kostet unsere Bürgschaft?
Die Höhe der jährlichen Bürgschaftsprovision ist abhängig von der Bonitätseinschätzung der Hausbank im risikogerechten Zinssystem und schwankt i.d.R. zwischen 0,50 % und 2,50 % p.a.
Berechnungsgrundlage ist der zu verbürgende Darlehensbetrag. Die Bürgschaftsprovision wird jährlich mittels SEPA-Lastschrift eingezogen. Nähere Informationen zu den Kosten unserer Bürgschaft erhalten Sie hier.
Berechnungsgrundlage ist der zu verbürgende Darlehensbetrag. Die Bürgschaftsprovision wird jährlich mittels SEPA-Lastschrift eingezogen. Nähere Informationen zu den Kosten unserer Bürgschaft erhalten Sie hier.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Konditionen und der Antragsweg nach dem Hausbankprinzip sind in allen Bundesländern gleich. Die Hausbank beantragt die Ausfallbürgschaft bei der zuständigen Bürgschaftsbank sowie das Programmdarlehen bei der Rentenbank.
Die Beantragung ist über www.agrar buergschaft.de oder direkt bei uns möglich.