Das Programm Bürgschaft ohne Bank (BoB) bietet Unternehmern die Möglichkeit direkt bei uns eine Bürgschaft zu beantragen und sich anschließend mit unserer Bürgschaftszusage bei seiner Hausbank um den benötigten Kredit zu bemühen.
Der übliche Weg zu unserer Bürgschaft führt jedoch über die Hausbank, die das zu finanzierende Vorhaben begleitet.
Der übliche Weg zu unserer Bürgschaft führt jedoch über die Hausbank, die das zu finanzierende Vorhaben begleitet.
Wer kann BoB beantragen?
Antragsteller in diesem Programm können sowohl Existenzgründer als auch bestehende Unternehmen sein. Verbürgt werden können alle Kreditarten und Vorhaben wie im Standardprogramm.
Lediglich Konsolidierungsmaßnahmen und Umschuldung von Lieferantenverbindlichkeiten sind in diesem Programm ausgeschlossen.
Lediglich Konsolidierungsmaßnahmen und Umschuldung von Lieferantenverbindlichkeiten sind in diesem Programm ausgeschlossen.
Bis zu welcher Kredithöhe kann unsere Bürgschaft bei BoB beantragt werden?
Die Antragstellung bei BoB soll unser Standardprogramm ergänzen - beschränkt ist die Antragstellung auf einen zu verbürgenden Kreditbedarf von mind. 25.000 EUR;
die Obergrenze ist identisch mit der des Standardprogramms.
Dabei darf die Bürgschaftsquote 80 %, bei Betriebsmittelfinanzierungen 80 %, des Kreditbetrages nicht übersteigen.
die Obergrenze ist identisch mit der des Standardprogramms.
Dabei darf die Bürgschaftsquote 80 %, bei Betriebsmittelfinanzierungen 80 %, des Kreditbetrages nicht übersteigen.
Was kostet die Bürgschaft?
Da bei diesem Programm die Vorprüfung durch die Hausbank entfällt, ist der Bearbeitungsaufwand für uns umfangreicher.
Deshalb stellen wir einen höheren Haftungsfondsbeitrag als im Standardprogramm in Rechnung. Er liegt bei 1,50 % des zu verbürgenden Kreditbetrages und ist mit Antragstellung zu entrichten.
Bei Rücknahme vor Antragsentscheidung oder Ablehnung des Antrages erstatten wir die Hälfte, wobei aber ein Mindestbetrag von 375 EUR in jedem Fall einbehalten wird.
Die jährlich wiederkehrende Bürgschaftsprovision beträgt - wie im Standardprogramm - i.d.R. 1,00 % des verbürgten Kreditbetrags, sofern der Investitionsanteil bei der Vorhabens Finanzierung überwiegt.
Steht der Betriebsmittelanteil im Vordergrund, beträgt die Bürgschaftsprovision i.d.R. 1,25 % des verbürgten Kreditbetrags.
Weitere Informationen zu den Kosten unserer Bürgschaft finden Sie in unserem Konditionentableau.
Deshalb stellen wir einen höheren Haftungsfondsbeitrag als im Standardprogramm in Rechnung. Er liegt bei 1,50 % des zu verbürgenden Kreditbetrages und ist mit Antragstellung zu entrichten.
Bei Rücknahme vor Antragsentscheidung oder Ablehnung des Antrages erstatten wir die Hälfte, wobei aber ein Mindestbetrag von 375 EUR in jedem Fall einbehalten wird.
Die jährlich wiederkehrende Bürgschaftsprovision beträgt - wie im Standardprogramm - i.d.R. 1,00 % des verbürgten Kreditbetrags, sofern der Investitionsanteil bei der Vorhabens Finanzierung überwiegt.
Steht der Betriebsmittelanteil im Vordergrund, beträgt die Bürgschaftsprovision i.d.R. 1,25 % des verbürgten Kreditbetrags.
Weitere Informationen zu den Kosten unserer Bürgschaft finden Sie in unserem Konditionentableau.
Welche Vorteile hat BoB für die Hausbank?
- die Gewissheit, dass bereits ein kompetenter Finanzierungspartner mit entsprechendem Branchen-Know-how das Vorhaben geprüft hat
- eine werthaltige Sicherheit bereits zu Beginn der Kreditverhandlungen i. V. m. der Klarheit über die Ausgestaltung unserer Ausfallbürgschaft (Bürgschaftsquote, Auflagen, Bedingungen)
- eine Arbeitsentlastung, weil die Antragstellung und die Einreichung der entscheidungsrelevanten Unterlagen direkt durch den Antragsteller bei uns erfolgt