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Anhang 2011
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Bürgschaftsbank Bayern GmbH hat ihren Geschäftsbetrieb im Jahr
2007
aufgenommen.
Die erforderliche Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften im Sinne des
§ 1
Abs.
1
Satz
2
Nr.
8
KWG ist der Gesellschaft durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit Schreiben vom
27.
März
2007
erteilt worden.
B. Erläuterung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
angewandt:
.
Forderungen werden mit dem Nennwert angesetzt.
.
Die festverzinslichenWertpapiere des Umlaufvermögens, Aktien und andere nicht festverzinslicheWertpapiere haben wir nach
dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.
.
Die Beteiligungen wurden mit Anschaffungskosten bewertet.
.
Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare bzw. geometrisch-degressive Abschreibungen bei einer
Nutzungsdauer zwischen zwei und zehn Jahren entsprechend den steuerrechtlichen Vorschriften, bewertet. Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen handelt es sich ausschließlich um EDV-Software; diese wird mit einer Nutzungsdauer von drei Jahren
linear abgeschrieben.
.
Wirtschaftsgüter i. S. v.
§
6
Abs.
2
a EStG wurden im Jahr der Anschaffung in einem Sammelposten erfasst. Der Sammelposten
wird über fünf Jahre linear aufgelöst. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis
410,00
Euro werden ab
2011
als sofort abziehbare
Betriebsausgaben behandelt.
.
Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgt zu dem jeweiligen Rückzahlungsbetrag.
.
Im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit übernehmen wir regelmäßig modifizierte Ausfallbürgschaften. Aus diesen sind wir
verpflichtet, Zahlungen an die Hausbanken zu leisten, wenn ein Begünstigter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder
Leistungen nicht vertragsgemäß erfüllt. Der Umfang der übernommenen Verpflichtungen ist aus den Angaben „Unter dem
Bilanzstrich“ ersichtlich.
.
Die aus den Bürgschaftsengagements erkennbaren Bonitätsrisiken sind durch Einzelrückstellungen und Pauschalrückstellungen
in ausreichendem Umfang gedeckt. Zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Bankgeschäfts haben wir ferner Vorsorge-
reserven gemäß
§ 340
f HGB gebildet. Die anderen Rückstellungen sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Betrag angesetzt.
Jahresabschluss
Bürgschaftsbank
Bayern GmbH