Meistgestellte Fragen

1Welche Voraussetzungen müssen für eine Bürgschaft erfüllt werden?
Neben den formalen Voraussetzungen, wie

  • das zu fördernde Unternehmen ist den Bereichen Handel, Handwerk, Hotel und Gaststätten oder Gartenbau zuzuordnen
  • ein "Bayerneffekt" ist erkennbar
  • bankmäßig ausreichende Sicherheiten stehen nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung

müssen weitere Anforderungen erfüllt sein, damit wir uns engagieren können. Hier die wesentlichsten:

  • Der Geschäftsinhaber bzw. geschäftsführende Gesellschafter verfügt über die fachliche und kaufmännische Eignung
  • Bei dem Vorhaben handelt es sich unter Berücksichtigung des marktrelevanten Umfeldes um ein wirtschaftlich sinnvolles Vorhaben zur Schaffung bzw. Sicherung einer tragfähigen Vollexistenz
  • Die wirtschaftlichen Verhältnisse (sowohl privat als auch betrieblich) sind geordnet
2Was wird gefördert?
Grundsätzlich können wir alle Kreditarten verbürgen, die von Kreditinstituten zur Finanzierung gewerblicher Vorhaben angeboten werden. Dazu gehören mittel- und langfristige Hausbankdarlehen ebenso, wie Kontokorrent- und Avalrahmen oder von öffentlicher Hand refinanzierte Programmkredite.

Verbürgt werden können daher Kredite, die insbesondere folgenden Vorhaben dienen:

  • Existenzgründung Neuerrichtung, Betriebsübernahmen und tätige Beteiligungen (auch innerhalb der Familie)
  • Betriebserweiterung und/oder Modernisierungs- bzw. Rationalisierungsmaßnahmen z.B. Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung/Maschinen/technische Anlagen, Eröffnung einer Filiale, Erwerb bzw. Errichtung eines Betriebsanwesens, Warenlageraufstockung sowie zusätzliche Betriebsmittel<
  • Modernisierungs- bzw. Rationalisierungsmaßnahmen z.B. (Ersatz-) Beschaffung von Maschinen und Einrichtungsgegenständen
  • Leasingfinanzierungen
  • Konsolidierungsmaßnahmen bzw. Umschuldung von Lieferantenverbindlichkeiten


Sanierungs-, Akzeptkredite, Kredite an Vergnügungsbetriebe sowie Ablösung und Umschuldung von Bankverbindlichkeiten können nicht verbürgt werden.
Die EU-Beihilferichtlinien, die bei unseren Ausfallbürgschaften zu berücksichtigen sind, können in Einzelfällen einer Förderung entgegenstehen.
3Was kostet eine Bürgschaft?
Zu welchen Konditionen und Kosten eine Bürgschaft bei uns möglich ist, erfahren Sie in unserem Konditionentableau.
4Gibt es eine betragliche Obergrenze für unsere Bürgschaft?
Ja. Unsere Bürgschaftsverpflichtung zugunsten eines Kreditnehmers bzw. einer Kreditnehmereinheit darf 2,00 Mio. EUR nicht übersteigen.
Aber auch für Bürgschaftsanträge, die diesen Betrag übersteigen, sind wir Ihr Ansprechpartner. Vielfach lassen sich die Vorhaben dann mit "kombinierten Bürgschaften" unter Mithilfe der LfA Förderbank Bayern realisieren.