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Aufgabe und Zielsetzung
Dies vorausgeschickt, ist die BBB eine gemeinnützige Selbsthilfe-
einrichtung der gewerblichen Wirtschaft, die über die Gesell-
schafter der KGGen von den jeweiligenVerbänden und Kammern,
Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen getragen wird.
Die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern unter-
stützen die Fördertätigkeit durch Rückbürgschaften und mit-
haftende Darlehen.
Aufgabe der BBB ist es, fehlende Sicherheiten zu ersetzen bzw.
nicht ausreichende Sicherheiten zu verstärken, indem sie Bürg-
schaften für Kredite an mittelständische Unternehmen der
Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe
sowie Garten- und/oder Landschaftsbau übernimmt, um so be-
triebsgerechte Finanzierungen zu ermöglichen. Die Bürgschaft
ist als modifizierte Ausfallbürgschaft ausgestaltet. Gefördert
werden alle betriebswirtschaftlich sinnvollen und vertretbaren
Vorhaben wie Existenzgründungen, Investitionen bei Geschäfts-
und Betriebserweiterungen, Betriebsverlagerungen, Finanzie-
rung von Betriebsmitteln sowie Avale. Zudem bietet die BBB die
Verbürgung von Leasingfinanzierungen an.
Gerade die Kombination von zinsgünstigen, öffentlichen Förder-
darlehen mit einer BBB-Bürgschaft stellt eine wirksame Hilfe
für kleine und mittlere Unternehmen dar.
Der üblicheWeg zu unserer Bürgschaft führt über die Hausbank;
nach dem sog. Hausbankprinzip ist der Bürgschaftsantrag über
die Hausbank bei der BBB einzureichen. Darüber hinaus kann für
zu verbürgende Kreditbeträge zwischen
25
TEUR und
150
TEUR
der direkte Weg zur BBB beschritten werden – die sog. Bürg-
schaft ohne Bank (BoB).
Die Bürgschaftsbank Bayern GmbH (BBB) wurde von den vier bayerischen Kreditgarantiegemeinschaften (KGGen)
.
Kreditgarantiegemeinschaft für den Handel in Bayern GmbH (KGG Handel)
.
Kredit-Garantiegemeinschaft des bayerischen Handwerks GmbH (KGG Handwerk)
.
Kreditgarantiegemeinschaft des Hotel- und Gaststättengewerbes in Bayern GmbH (KGG HOGA)
.
Kreditgarantiegemeinschaft des bayerischen Gartenbaues GmbH (KGG Gartenbau)
gegründet. Die Gründungs-KGGen haben ihren jeweiligen Geschäftsbetrieb zum
01.
April
2007
mit allen
Aktiva und Passiva in die BBB eingebracht.
Seit August
2011
können wir auch wieder unser webbasiertes
Antragsverfahren BBB – Impuls! anbieten. Mit diesem standar-
disierten Verfahren können die Hausbanken Bürgschaften bis
100
TEUR auf einfache Weise elektronisch beantragen. Dabei
haben sie die Möglichkeit die Bürgschaftsquote bei einer Ober-
grenze von
80
% (bei Betriebsmitteln
70
%) flexibel zu wählen.
Die Laufzeit der Bürgschaft kann abgestimmt auf das jeweilige
Vorhaben und die betriebswirtschaftlichen Bedürfnisse des
Antrag stellenden Unternehmens bis zu
23
Jahre betragen. Es
können bis zu
80
% des Kreditbetrages verbürgt werden; der
Bürgschaftshöchstbetrag liegt bei
1,0
Mio. EUR.
Da die BBB ein hohes Risiko übernimmt, ist sie auf umfassende
Informationen angewiesen. Daher ist es unerlässlich, dass der
Antragsteller aktuelle und ausführliche Angaben über seine per-
sönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse macht. Diese An-
gaben in Verbindung mit der bewährt guten Zusammenarbeit
mit den Hausbanken führen zu kurzen Bearbeitungszeiten.